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Vertragsdetails Turbolader

Inkludierte Leistungen

  • Wir kofigurieren Ihre WordPress Webseite für die Verwendung eines Content Delivery Networks
  • Das CDN liefert geeignete statische Inhalte Ihrer Webseite statt Ihrem Hosting an die Besucher aus
  • Ihre Webseite wird schneller angezeigt
  • Ihr Hosting unterstützt noch mehr gleichzeitige Besucher ohne Hosting-Upgrade
  • 100 GB Datentransfer (statische Inhalte über das CDN) pro Monat inkludiert

Vertragsdetails

Für Webseiten, die bei Modulint betrieben werden, entfällt die Setup-Gebühr von 99 Euro. Datentransfer, der im Monat über 100 Gigabyte an über das CDN übertragener Daten hinaus geht, wird mit 10 Cent pro angefangenem Gigabyte im Nachhinein verrechnet.
Mindestvertragslaufzeit: eine Abrechnungsperiode
Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsletzten

Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeines

Der Gerichtsstand ist Wien.

Vergütung

Einmalige Vergütungen werden nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen jeweils eine Abrechnungsperiode im Voraus verrechnet. Die von Modulint gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturaerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolg, an dem Modulint über sie verfügen kann. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist Modulint berechtigt, dem Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des Kunden 14 Tage überschreiten, ist Modulint berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Modulint ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.

Haftung

Modulint haftet dem Kunden für von Modulint nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Modulint beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet Modulint unbeschränkt.
Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
Sofern Modulint eine Leistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Modulint diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,--. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden - gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.

Laufzeit des Vertrags

Der Vertrag tritt mit der Bestätigung der Auftragsannahme durch Modulint in kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum letzten Tag jedes Monats, frühestens jedoch am Ende der Mindestlaufzeit, durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Die Mindestvertragslaufzeit entspricht einer Abrechnungsperiode (quartalsweise oder jährliche Zahlung).
Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenen Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.

Datenschutz

Modulint wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich von Modulint erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen.
Modulint verpflichtet sich insbesondere seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
Modulint ist nicht verpflichtet, die Zulässigkeit der vom Kunden in Auftrag gegebenen Datenverarbeitungen im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zu prüfen. Die Zulässigkeit der Überlassung von personenbezogenen Daten an Modulint sowie der Verarbeitung solcher Daten durch Modulint ist vom Kunden sicherzustellen.
Modulint ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die an den Standorten von Modulint gespeicherten Daten und Informationen des Kunden gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Modulint ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten und Informationen zu verschaffen.
Mit Abschluss des Vertrags erteilt der Kunde seine Zustimmung, dass die Daten aus diesem Geschäftsfall auch an Unterauftragnehmer, welche bei der Abwicklung dieses Auftrages eingebunden werden, übermittelt werden dürfen.